Datenschutz/Haftung für Inhalte

 

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Haftung für Links

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins

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Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google+

Unser Internetauftritt verwendet die “+1″-Schaltfläche des sozialen Netzwerkes Google Plus, welches von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States betrieben wird (“Google”). Der Button ist an dem Zeichen “+1″ auf weißem oder farbigen Hintergrund erkennbar.
Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die eine solche Schaltfläche enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Google auf. Der Inhalt der “+1″-Schaltfläche  wird von Google direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Google mit der Schaltfläche erhebt. Laut Google werden ohne einen Klick auf die Schaltfläche keine personenbezogenen Daten erhoben. Nur bei eingeloggten Mitgliedern, werden solche Daten, unter anderem die IP-Adresse, erhoben und verarbeitet.
Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Google sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte Googles Datenschutzhinweisen zu der “+1″-Schaltfläche: http://www.google.com/intl/de/+/policy/+1button.html und der FAQ: http://bit.ly/r3Qmer.
Wenn Sie Google Plus-Mitglied sind und nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt und mit Ihren bei Google gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei Google Plus ausloggen.

 

Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Kontakt: info@printservice-werbung.de

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Es gelten ausschließlich die Verkaufsbedingungen der Fa. Peter Lerch e. K. ; entgegenstehende oder von Verkaufsbedingungen der Fa. Peter Lerch e. K.  abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, die Fa. Peter Lerch e. K. hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufsbedingungen der Fa. Peter Lerch e. K.  gelten auch dann, wenn die Fa. Peter Lerch e. K.  in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Fa. Peter Lerch e. K.  und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  3. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Kunden, und zwar auch dann, wenn die Fa. Peter Lerch e. K. hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt.

§ 2 Angebot Angebotsunterlagen

  1. Alle Angebote der Fa. Peter Lerch e. K.  einschließlich der Lieferzeitangaben sind freibleibend.
  2. Ein eventuell vereinbarter Skontoabzug auf Abschlagszahlungen oder Teilzahlungen ist nur dann zulässig, wenn sämtliche Abschlagszahlungen und die Schlusszahlung fristgerecht innerhalb der Skontofrist geleistet werden. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht. Ein nicht berechtigter Skonto-Abzug wird von der Fa. Peter Lerch e.K.  nachgefordert.
  3. Bei unserer Angebotserstellung wird angenommen, dass Firmenzeichen in einem weiter zu verarbeitenden Format (Vektor) zur Verfügung gestellt werden. Für eine Bearbeitung der Daten fallen zusätzliche Satzkosten an.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk, zuzüglich Verpackung, zuzüglich gesetzlicher MwSt.
  5. An allen von der Fa. Peter Lerch e.K.   erstellten Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Fa. Peter Lerch e.K.  die Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Angebote, Entwürfe usw. dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken jeglicher Art verwendet werden. Das gleiche gilt auch für Abschriften oder Fotokopien dieser Unterlagen. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen Zustimmung der Fa. Peter Lerch e. K. Bei Nichtannahme des Angebots sind diese unverzüglich und vollständig an die Fa. Peter Lerch e. K. zurückzugeben. Im Falle nicht erfolgter, verspäteter oder unvollständiger Rückgabe behält sich die Fa. Peter Lerch e. K. Schadensersatzansprüche vor.
  6. Für die Erstellung von Mustern, Skizzen, Entwürfen und sonstigen Projektierungsleistungen, die vom Kunden ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Kunden über.
  7. Wenn nicht anders im Kundenauftrag vereinbart, gilt bei Lichtwerbeanlagen, welche einschließlich Montage angeboten werden, alle Preise ohne:
     
    - die niederspannungsseitige Installation,
     
    - die Gerüststellung oder evtl. Hebezeuge und die damit verbunden Gebühren (Zufahrtsgenehmigung / Straßensperrung).
     
    - etwaige Leistungen anderer Gewerke, wie z.B. Maurer-, Verputz- oder Abdichtungsarbeiten,
     
    - die Kosten für einen Standsicherheitsnachweis, Entsorgung,
     
    - Bauantragskosten sowie daraus resultierende Gebühren.
  8. Die in statischer Hinsicht baulichen Montagevoraussetzungen sind vom Kunden zu gewährleisten. Das heißt, der Kunde verpflichtet sich falls erforderlich, vor der Montage einer Anlage an einem Gebäude auf seine Kosten eine statische Prüfung durchführen zu lassen.

§ 3 Bestellung Auftragsbestätigung

  1. Die Bestellung wird durch die Auftragsbestätigung der Fa. Peter Lerch e. K. verbindlich. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist gleichzeitig Inhalt des Vertrages. Einwendungen des Kunden müssen unverzüglich schriftlich an uns erhoben werden. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von der Fa. Peter Lerch e. K. schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren verbindliche Beschaffung ist Sache des Kunden. Soweit Genehmigungen durch die Fa. Peter Lerch e. K. beschafft werden, ist diese lediglich Vertreter des Kunden. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Kunde. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann die Fa. Peter Lerch e. K. die entstandenen Kosten zuzüglich 20 % der Auftragssumme (Stornogebühren) verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden des Lieferanten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
  3. Es entstehen weitere Kosten, falls aufgrund behördlicher Auflagen notwendige Änderungen am Auftrag entstehen.
  4. Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden der Fa. Peter Lerch e. K. zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
  5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Fa. Peter Lerch e. K. - auch innerhalb eines Verzuges - die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Fa. Peter Lerch e. K. wird dem Kunden unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die der Fa. Peter Lerch e. K. die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar gleichgültig, ob dessen Umstände bei dem Lieferanten, seinem Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten.
  6. Ist die Fa. Peter Lerch e. K. aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anweisungen gehalten, demontiert Teile zu entsorgen, so hat der Kunde die zusätzlich entstehenden Entsorgungskosten auch dann zu tragen, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder andere Vorschriften etwas anderes vorsehen.
  7. Produkte der Fa. Peter Lerch e.K.  sind Sonderanfertigungen. Drucktechnisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % dürfen weitergegeben und berechnet werden. Sämtliche Produkte können nicht zurückgegeben werden.
 

§ 4 Montage

  1. Es wird vorausgesetzt, dass bei durch die Fa. Peter Lerch e.K. übernommenen Montagearbeiten, diese ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können. Der Kunde hat entsprechend erforderliche Vorkehrungen zu treffen.
  2. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreis vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Kunden zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehen Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Evtl. erforderliche Fremdleistungen (s.o. ff. 2 Abs. 5) können von der Fa. Peter Lerch e. K.  auf Rechnung des Kunden in Auftrag gegeben werden.

§ 5 Preise Zahlungsbedingung

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, haben Neukunden Vorkasse zu leisten. Die Preise gelten ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Verladung, Demontage oder Rücknahme; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  3. Die Rechnung ist innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedarf. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Ferner sind sämtliche Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten sowie sonstiger Kosten für zusätzlich Arbeitsaufwand, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, zu ersetzen.
  4. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die der Fa. Peter Lerch e. K. nach dem jeweiligen Vertragsschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen der Fa. Peter Lerch e. K. zur Folge. Die Fa. Peter Lerch e. K. ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des ihm hierdurch entstehenden Schadens zu verlangen, es sei denn, der Kunde leistet Vorauszahlung.
  5. Mehrkosten, die sich durch zum Zeitpunkt der Angebotsangabe nicht vorhergesehene Montageschwierigkeiten (vorgehängte Fassade, Hohlmauerwerk, u. ä.) oder durch Änderungen aufgrund behördlicher Auflagen ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.
  6. Sicherheitseinbehalte durch den Kunden werden ausdrücklich untersagt.

§ 6 Lieferzeit

  1. Den Beginn der Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen und gestalterischen Fragen sowie die Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben, Genehmigungen und den Eingang der vereinbarten Zahlung voraus.
  2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Fa. Peter Lerch e. K. berechtigt, die ihr insoweit entstehenden Schäden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
  3. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (2) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einen zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  4. Die Fa. Peter Lerch e. K. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Die Fa. Peter Lerch e. K.  haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von der Fa. Peter Lerch e. K. zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtig ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
  5. Die Fa. Peter Lerch e. K. haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von der Fa. Peter Lerch e. K.  zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist der Fa. Peter Lerch e. K.  zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von der Fa. Peter Lerch e. K. zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist ihre Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. Die Fa. Peter Lerch e. K. haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 7 Gefahrübergang - Lieferung - Abnahme

  1. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Fa. Peter Lerch e. K.  noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anfuhr und Montage übernommen hat. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch die Fa. Peter Lerch e. K.  versichert. Im Übrigen findet keine Versicherung der Ware statt. Etwaig Transportschäden müssen unverzüglich gegenüber dem Transporteur festgestellt werden.
  2. Werden Lichtwerbeanlagen durch die Fa. Peter Lerch e. K.  montiert, ist der Kunde zur unverzüglichen Abnahme nach Beendigung der Montagearbeiten verpflichtet. Bei Verhinderung hat der Kunde die Abnahme binnen 5 Werktagen, ohne Beisein eines Vertreters der Fa. Peter Lerch e. K., durchzuführen.

§ 8 Haftung, Eigentum und Versicherung von Kommissionsware

  1. Die Kommissionsware bleibt bei Übergabe an die Fa. Peter Lerch e. K. ausschließlich Eigentum des Kommittenten.
  2. Der Kommissionär haftet lediglich genau für die Sorgfalt, die er für eigene Angelegenheiten aufwendet.
  3. Die Kommissionsware wird innerhalb der Annahme- und Verwahrfrist gegen Einbruch, Feuer- und Leitungswasserschäden zum tatsächlichen Warenwert versichert. Eine weitergehende Versicherung erfolgt nicht, so dass das Risiko des Untergangs oder der Beschädigung der Kommittent trägt.
  4. Nach Rückgabe an den Kommittenten erlischt jegliche Haftung der Fa. Peter Lerch e. K.

§ 9 Mängelrüge - Gewährleistung

  1. Mängelansprüche, die nachweislich auf Fehler des verwendeten Materials oder auf nicht einwandfreie Arbeit zurückzuführen sind, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden; erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Übernahme in eigenen Betrieb.
  2. Digitaldrucke und Siebdrucke: Farbabweichungen zu der Ansicht auf dem Bildschirm des Bestellers, zu Farbausdrucken oder zu Farbangaben in RAL, HKS oder Pantone können vorkommen. Die Fa. Peter Lerch e.K. versucht  die Farben so genau wie möglich einzustellen. Je nach Medium und Finish können jedoch Abweichungen und Toleranzen auftreten. Diese Abweichungen gelten hier ausdrücklich nicht als Mangel und berechtigen nicht zu einer Reklamation. Grundlage für die Druckqualität ist der vorher gefertigte Andruck des Druckmotives. Verzichtet der Besteller auf das Aushändigen eines Andruckes, akzeptiert er hiermit die Qualität des Aufdruckes u. kann die gelieferte Ware – bei Abweichungen in Toleranzbereichen, die oben erklärt wurden – bzgl. der Qualität des Aufdruckes nicht reklamieren.
  3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung trägt die Fa. Peter Lerch e. K. die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Die in Erfüllung von Mängelansprüchen ersetzten Teile gehen mit dem Ausbau in unser Eigentum über.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist das Recht des Kunden auf Minderung beschränkt.
  5. Die Fa. Peter Lerch e. K.  haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Fa. Peter Lerch e. K. beruhen. Soweit die Fa. Peter Lerch e. K. keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. Die Fa. Peter Lerch e. K. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
  8. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
  9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
  10. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel und Schäden, deren Ursache im Bereich bzw. in der Sphäre des Kunden liegen, insbesondere Baufeuchtigkeit, Witterungseinflüsse und Risse, die infolge mangelhafter Unterkonstruktion auftreten. Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn in der beanstandeten Anlage nicht von der Fa. Peter Lerch e. K. Printservice bezogene Betriebsgeräte oder Zubehör verwendet wurden oder wenn die gelieferte Anlagen von Dritten nicht vorschriftsmäßig eingebaut oder bei dem Kunden ordnungswidrig betrieben worden sind, sowie wenn ein von der Fa. Peter Lerch e. K. nicht autorisiertes Unternehmen Eingriffe in die Anlage vornimmt.
  11. Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge. Im Falle offensichtlich unberechtigter Mängelrügen ist die Fa. Peter Lerch e. K. berechtigt eine pauschale Bearbeitungspauschale von 90,00 EUR netto oder den tatsächlich erfolgten Aufwand in Rechnung zu stellen.

§ 10 Montage von Folien

Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich eine Folienverklebung völlig staubfrei zu realisieren, da es sich um reinste Handarbeit handelt.
Wir weisen deshalb ausdrücklich im Vorab darauf hin, dass bei genauerer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel/Umwelteinflüsse
(kleine Pünktchen) erkennbar sein können. Dies ist kein Grund zur Reklamation oder Erneuerung. Insbesondere an Rändern und
Verkleidungen, ist dies oftmals ein Problem, da diese nicht demontiert werden, es sei denn dies wurde ausdrücklich gegen Aufpreis in Auftrag gegeben. Bei verspiegelten Folien verstärkt sich dieser Effekt.
 

§ 11 Gesamthaftung

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  2. Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  3. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der Fa. Peter Lerch e. K. ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fa. Peter Lerch e. K..

§ 12 Eigentumsvorbehaltssicherung

  1. Die Fa. Peter Lerch e. K. behält das Eigentumsrecht an sämtlichen gelieferten und montierten Waren bis zur vollständigen Abdeckung aller Ansprüche. Die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf bzw. aus sonstiger Verwertung der Ware wird bei Abschluss des Liefervertrages an den Lieferanten abgetreten. Der Besteller ist verpflichtet, der Fa. Peter Lerch e. K. jede Weiterveräußerung von noch nicht bezahlter Ware sofort anzuzeigen. Es ist gleich, ob die Ware verarbeitet wurde oder nicht, oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wurde. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der Fa. Peter Lerch e. K. in Höhe des Verkaufspreises der Ware.
  2. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht der Fa. Peter Lerch e. K.  gehörenden Waren durch den Besteller, steht der Fa. Peter Lerch e. K. das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen, verarbeiteten Waren. Das gleiche gilt für eine Verwertung durch Verbindung, Vermischung und Vermengung seitens des Bestellers. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Besteller ist ermächtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeitigen Widerruf durch die Fa. Peter Lerch e. K.  einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung oder Verpfändung zu verfügen. Auf Verlangen der Fa. Peter Lerch e. K. ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung der Forderung an die die Fa. Peter Lerch e. K., seinem Abnehmer bekannt zu geben.
  3. Übersteigt der Wert der für die Fa. Peter Lerch e. K. bestehenden Sicherheiten seine Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist er auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. Befindet sich der Besteller in Verzug oder hat die Fa. Peter Lerch e. K. die Einbeziehungsermächtigung widerrufen, so kann die Fa. Peter Lerch e. K. die an sie abgetretene Forderung einziehen; die Fa. Peter Lerch e. K. ist ferner berechtigt, jederzeit vom Besteller Auskunft über den Verbleib der gelieferten Ware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die Betriebsräume des Bestellers zu besichtigen und die Geschäftsbücher des Bestellers einzusehen. Etwaige Zwangsvollstreckung dritter Personen über die gelieferte oder durch Verarbeitung usw. entstandene Ware oder über eine Forderung aus Weiterveräußerung hat der Besteller der Fa. Peter Lerch e. K. unverzüglich anzuzeigen.

§ 13 Eigenwerbung

  1. Sofern vom Auftraggeber keine ausdrückliche, schriftliche Untersagung vorliegt, ist die Fa. Peter Lerch e. K. auch ohne Zustimmung des Kunden berechtigt, den Firmennamen der Fa. Peter Lerch e. K. anzubringen und Abbildungen der Fa. Peter Lerch e. K. hergestellten und vertriebenen Produkte in den Werbeunterlagen (Werbeanlagen, und dergleichen) unentgeltlich zu verwenden.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen ist 84503 Altötting
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden diese durch gerichtliche oder behördliche Entscheidung für unwirksam erklärt, bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unberührt.
  3. Im Übrigen gilt deutsches Recht und die INCOTERMS in der jeweils gültigen Fassung. Die Anwendbarkeit des Haager Einheitlichen Kaufgesetzes ist ausgeschlossen.